Handlungsanweisungen für eine ökologische Bauwirtschaft in Campus Lüneburg e.V. und Campus Management GmbH
1. Positivliste des AKÖH1
Die Liste liegt als Buch im Campus-Büro vor.
2. Bauökologische Grundsätze (Grundlage: Schwarz, Jutta (1998): Ökologie im Bau: Entscheidungshilfen zur Beurteilung und Auswahl von Baumaterialien. 4. Aufl..)
Eine ökologisch orientierte Planung hat zum Ziel, die mit jedem Bauprozess zwangsläufig verbundenen Umweltbelastungen zu minimieren und Schäden an der Umwelt zu vermeiden. Das setzt eine umfassende Betrachtungsweise auf allen Arbeitsstufen voraus. Die ökologische Frage ist dabei immer, wie sich die verursachten Umweltstörungen durch vernünftige Konstruktionen und Materialien sowie durch schonende Bauverfahren verringern lassen. Öber folgende Grundsätze besteht heute unter Bauherrschaften mit ökologischem Engagement ein weitgehender Konsens.
2.1 Umgang mit den Ressourcen
- Energieaufwand optimieren Bauten sind so zu konstruieren, daß energetisch ein optimaler Gebäudebetrieb gewährleistet ist. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Wärmehaushalt eines Ge bäudes nicht allein von einer hohen Wärmedämmung bestimmt wird, sondern vielmehr auch von einer günstigen Wärmespeicherung. Bei der Optimierung geht es um das Zusammenwirken von Dämmung und Speicherung mit Energiegewinnen aus der Umwelt und von inneren Wärmequellen (Beleuchtung, Geräte, EDV, Personen).
- Baumaterialien aus erneuerbaren einheimischen Rohstoffen bevorzugen Unter Beachtung einer nachhaltigen Nutzung werden durch die Verwendung von erneuerbaren Rohstoffen (z.B. Holz, Pflanzenfasern, Wolle, natürlichen Ölen, bestimmten Farbpigmenten) keine Umweltgüter zerstört oder Ressourcenvorräte ausgebeutet. Um Umweltbelastungen durch lange Transportwege zu vermeiden, sollten die für Baumaterialien verwendeten Rohstoffe regional (in Europa) verfügbar sein.
- Sorgsamer Umgang mit dem Wasser Wasser ist die Grundlage des Lebens schlechthin. Durch den ständig wachsenden Trinkwasserverbrauch und die zunehmende Verschlechterung der Wasserqualität infolge von Umwelteinflüssen sind die Wasservorräte auch in Mitteleuropa gefährdet: Im Rahmen der Projektarbeit sollten konzeptionelle, bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Einsparung von Trinkwasser und zur Entlastung der Kläranlagen erarbeitet werden.
- Werkzeugwirtschaft Bei der Werkzeugbeschaffung ist auf Qualität, v.a. hinsichtlich des Dauereinsatzes zu achten. Grundsätzlich sind reparaturfreundliche Geräte mit guter Kundendienstanbindung vorzuziehen. Alle Mitarbeiter sollen im fachgerechten Umgang, der sorgsamen Behandlung und der notwendigen Pflege der Werkzeuge unterrichtet werden. Sofern wirtschaftlich vertretbar, ist die Reparatur immer einem Neukauf vorzuziehen.
- Arbeits- und Gesundheitsschutz Eine ökologische Bauwirtschaft darf nicht nur die Belange des Umweltschutzes berücksichtigen, sondern sie muß ebenfalls ihren Auftraggeber und -nehmer in vollem Umfang vor möglichen Gesundheits- und Unfallgefahren schützen. Alle Baubeteiligten sind mit den geltenden Sicherheitsvorschriften (z.B. Berufsgenossenschaft) vertraut zu machen z.B. durch Hinweisschilder und Schulungen. Die hierfür notwendige Ausrüstung ist in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Die Vorgesetzten haben auf die Einhaltung der Vorschriften zu achten und sollen mit gutem Beispiel für eine Anerkennung von Schutzmaßnahmen vorangehen.
2.2 Baukonstruktionen
- Lange Gebrauchsdauer anstreben Ein Bauwerk möglichst lange im gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten; ist eine grundlegende ökologische Forderung. Bedingung dafür ist die klare konstruktive Trennung zwischen Bauteilen mit unterschiedlicher Nutzungsdauer. Tragende Bauteile haben in der Regel eine längere Nutzungsdauer als Innenbauteile oder die Innenausstattung. Die Dauerhaftigkeit ist beeinflußbar durch Verwendung von Baumaterialien, die möglichst lange funktionstüchtig und, ansehnlich bleiben. Bei exponierten Bauteilen hat der konstruktive Witterungs- und Feuchtigkeitsschutz Vorrang vor Schutzanstrichen.
- Verbundkonstruktionen vermeiden Schwer trennbare Verbundkonstruk- tionen sind zu vermeiden, da solche Materialien in der Regel nicht verwertbar und bei der Entsorgung meistens problematisch sind. Für Befestigungen von Materialien sollten anstelle von Klebeverbindungen lösbare Schraub- oder Steckverbindungen vorgesehen werden.
- Unterhalts- und reparaturfreundliche Bauten erstellen Exponierte und unterhaltsintensive Bauteile sowie haustechnische Installationen sollten für Kontroll-, Unterhaltsund Reparaturarbeiten leicht zugänglich sein. Mit regelmäßigen Kontrollen und gezielten Unterhalts- und Renovationskonzepten kann die Gebrauchsdauer eines Bauteils wesentlich verlängert werden.
2.3 Baumaterialien
- Sich frühzeitig mit Materialfragen befassen Die Festlegung der Materialien für den Rohbau (Tragkonstruktion, Fassaden, Dach, Decken, Wärmedämmung) sowie der großflächig zu verwendenden Materialien für den Innenausbau muß frühzeitig erfolgen, damit die Umweltverträglichkeit überprüft werden kann. Dadurch lassen sich konzeptionelle und architektonische Entscheide, die mitunter von großer Tragweite sind, noch ökologisch beeinflussen. Spätestens in der Ausführungsplanung und bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse sind diese Festlegungen zu problematisieren.
- Umweltverträgliche Materialien wählen Kein Baumaterial ist von der Herstellung bis zur Entsorgung frei von Umweltbelastungen. Es gibt aber Materialien, die im Vergleich besser abschneiden und heutigem Erkenntnisstand als umweltverträglich gelten. Grundsätzlich sollte für die Wahl der Baumaterialien das Prinzip der Schadstoffminimierung gelten, es sollten Materialien verwendet werden, die möglichst wenig Schadstoffe emittieren und bei deren Herstellung und Beseitigung möglichst wenig umweltgefährdende Stoffe in die Umwelt gelangen.
- Materialmengen berücksichtigen Kommt ein Baumaterial in großen Mengen zum Einsatz, wird auch ein geringer Schadstoffgehalt infolge des gesamten Belastungspotentials umweltrelevant. Ein erster Schritt zur Begrenzung der Umweltrisiken der freigesetzte Schadstoffe kann darin bestehen, daß schon bei der Materialwahl die benötigte Materialmenge in Relation zum geschätzten oder berechneten Schadstoffgehalt verschiedener Materialvarianten gesetzt wird.
2.4 Verwertung und Entsorgung von Bauabfällen
- Auf schwierig zu entsorgende Baumaterialien von vornherein verzichten Um künftige Entsorgungsprobleme zu vermeiden, sollten möglichst keine Baumaterialien oder Materialkombinationen verwendet werden, die schwierig und mit großem Aufwand zu entsorgen sind. Das betrifft vor allem Materialien, die nach der Nutzung zu Sonderabfall werden, ferner Stoffe, die sich nicht unschädlich vernichten (verbrennen) lassen sowie Verbundmaterialien und Verbundkonstruktionen, die schwer trennbar und deshalb nicht verwertbar sind.
2.5 Verwertung von Altbauteilen prüfen
Bei einem geordneten Rückbau besteht die Möglichkeit, daß einzelne Bauteile (z.B. Türen, Balken, Verkleidungsmaterialien, Bodenbeläge) erhalten und der in einen Neu- oder Umbau eingebaut werden. solches Bauteilrecycling ist ökologisch sehr effizient, läßt sich zur Zeit aber erst für einen kleinen Teil der Bauabfälle anwenden.
- Recyclingmaterialien vermehrt nutzen Jede stoffliche Verwertung, mit der Energie- und Rohstoffressourcen eingespart werden, ist ökologisch sinnvoll, sofern mit dem Verbleib der Recyclingmaterialien im Kreislauf keine zusätzlichen Umweltbelastungen verbunden sind. Um die Baustoffkreisläufe zu schließen, sollte in Zukunft der größte Teil der Bauabfälle über eine Aufbereitung verwertet und der Einsatz von emissionsfreien Recyclingmaterialien am Bau gefördert werden. Zusammengestellt aus verschiedenen Konsenspapieren der KÖB (Koordinationsgruppe Ökologisch Bauen).
3. Produktwahl und -beschränkungen
Bei der Auswahl der Bauprodukte, die durch die nachfolgende Negativliste begrenzt wird, sind die jeweils aktuellen Ergebnisse aus der Fachzeitschrift „Öko-Test“ oder vergleichbarer ökologischer Fachzeitungen als Entscheidungshilfe zu verwenden. Dabei dürfen nur Produkte in die nähere Auswahl kommen, die mit der Note „empfehlenswert“ abgeschnitten haben. Sofern kein Produkt diese Auszeichnung erhalten hat, ist zunächst zu prüfen, ob eine andere Konstruktion gewählt oder ganz auf die Maßnahme verzichtet werden kann. Führt diese Prüfung zu keiner neuen Alternative, so ist ein Produkt aus der höchsten vorhandenen Kategorie zu wählen.
3.1 Negativliste bestimmter Baustoffe/-produkte
- Keine Verwendung von PU-Produkten (= Polyurethan-Produkte), wie z.B. Montageschäume, PU-Hartschaumplatten, diverse Kleber,...
- Verzicht auf Polystyrol-Hartschaum-Dämmstoffe, Mineralfaser- und Steinwolleprodukte.
- Verzicht auf PVC-Produkte (z.B. bei Kabelummantelungen beachten).
- Verzicht auf Kunstharz-Lacke.
- Keine Verwendung von Span- und MDF-Platten; evtl. Ausnahme: Türblätter.
- Verzicht auf außereuropäische Hölzer (z.B. Deckfurniere von Türblätter prüfen).
- Keine Verwendung von kunststoffbeschichteten Plattenmatierialien (z.B. bei Türblättern, Möbeln, Regalen,...)
- Kein Einsatz von Verbundwerkstoffen (z.B. Wärmedämmverbundsysteme)
3.2 Beschränkungen des Einsatzes bestimmter Baustoffe
- Silikone/Acryle dürfen nur an stark feuchtebeanspruchten Flächen eingesetzt werden (z.B. Dusche, Wanne, Wasch- u. Spülbecken), d.h. keine Verwendung für Ausbesserungs-/Korrekturarbeiten („zuschmieren“).
- Vollflächiges Verkleben von Teppichen.
Anmerkung: Die Negativliste ist nicht abschließend, sondern soll vielmehr um entsprechende Produkte erweitert werden.
4. Ausnahmeregelung
Im Zuge von Planung und Durchführung einzelner Baumaßnahmen darf von den Handlungsanweisungen für ökologisches Bauen abgewichen werden. Die im folgenden als Einzelfälle genannten Abweichungen dürfen in Quantität und Qualität dem Zweck der Handlungsanweisung nicht entgegenwirken. Abweichungen müssen begründet sein und dürfen nur vorübergehenden Charakter besitzen. Begründet ist eine Abweichung wenn keine der den Handlungsanweisungen für ökologisches Bauen entsprechenden Maßnahmen zu diesem Zeitpunkt durchführbar ist, und Nichthandeln eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit der betroffenen Menschen oder der Bausubstanz nach sich ziehen würde. Der vorübergehende Charakter einer von den Handlungsanweisungen für ökologisches Bauen abweichende Maßnahme bedeutet, daß diese Maßnahme nicht wiederholt werden darf. Wenn zur dauerhaften Sicherung von Gesundheit und Bausubstanz weiters Handeln notwendig ist, muß deshalb spätestens nach drei Jahren mit Maßnahmen begonnen werden, die den Handlungsanweisungen für ökologisches Bauen entsprechen. In Einzelfällen, bei denen eine Abweichung von den Handlungsanweisungen für ökologisches Bauen unausweichlich erscheint, sollte der Rat externer bauökologischer Fachleute/Sachverständiger eingeholt werden. Dies gilt sowohl für die Öberprüfung und Auswahl der kurzfristig zu ergreifenden Maßnahmen als auch für die Planung der spätestens nach drei Jahren durchzuführenden langfristigen Maßnahmen. Einzelfälle, bei denen eine Abweichung von den Handlungsanweisungen für ökologisches Bauen unausweichlich erscheint, müssen den Mitgliedern von der Einleitung von Maßnahmen von der Geschäftsführung erläutert und ggf. zur Abstimmung vorgelegt werden.
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